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Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Rechtsanwalt Dr. Beck & Kollegen Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht gliedert sich im Wesentlichen in drei Teilbereiche:

1. Wohnraummietrecht   2. Gewerberaummietrecht   3. Wohnungseigentumsrecht


rechtsanwalt  1. Wohnraummietrecht

Wohnraummietrecht ist ein äußerst praxisrelevantes Rechtsgebiet, das wegen zahlreicher Reformen für den Einzelnen jedoch schwer überschaubar ist. Die wesentlichen Regelungen sind im BGB enthalten. Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter und kennen daher die Probleme, die auf beiden Seiten auftreten können. Hierzu gehören insbesondere Räumungs- und Zahlungsansprüche mit den jeweiligen Klageverfahren, Streitigkeiten im Bezug auf Nebenkosten sowie Auseinander-setzungen während oder nach Beendigung des Mietverhältnisses. Gerne sind wir aber auch schon im Vorfeld für Sie tätig, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, insbesondere durch den Entwurf von individuell auf Sie angefertigten Mietverträgen.

rechtsanwalt  2. Gewerberaummietrecht

Das Gewerberaummietrecht ist von dem Grundsatz geprägt, dass hier der Schutz des Mieters weitaus weniger ausgestaltet ist als im Wohraummietrecht.
Für den Mieter ist aber der langfristige Bestandsschutz seines Gewerberaummietvertrages ebenso wichtig wie bei der Wohnraummiete, da mit dem Verlust des Gewerberaums oftmals die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht. Daher ist die rechtssichere Gestaltung des Mietvertrages entscheidend für den beruflichen Erfolg.
Wir beraten sowohl Gewerberaummieter, als auch Gewerberaumvermieter.
Durch die oft langfristige vertragliche Laufzeit von Gewerberaummietverträgen wirken sich Fehler in den Verträgen für beide Seiten gravierend aus. Die Erstellung eines auf die besonderen Anforderungen des Mietverhältnisses ausgelegten, rechtssicheren Gewerbemiet- oder Pachtvertrages ist daher zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten unverzichtbar.

rechtsanwalt  3. Wohnungseigentumsrecht

In diesem Rechtsgebiet geht es vorwiegend um den Ausgleich zwischen dem Recht am Eigentum und der Rücksichtnahme auf die Wohnungseigentümergemeinschaft. Sowohl der einzelne Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft als auch der Verwalter kommen häufig mit einer Vielzahl von Rechtsproblemen in Berührung.
Die Rechtsberatung beginnt bereits bei der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen und setzt sich bei der außergerichtlichen Beratung und gerichtlichen Vertretung bei Problemen mit der Hausverwaltung oder mit anderen Eigentümern fort.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir prüfen für Sie, ob ein in der Eigentümerversammlung getroffener Beschluss anfechtbar ist oder nicht, und leiten gegebenenfalls die notwendigen Schritte ein.
Wir beraten die Wohnungseigentümergemeinschaft auch, wenn es um Fragen im Zusammenhang mit Baumängeln geht oder Forderungen gegen Handwerker bzw. sonstige Dritte bestehen, oder wenn es um die Beitreibung von Wohngeldforderungen oder Durchsetzung von Beschlüssen gegen Miteigentümer geht.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und verlieren dabei aber nicht aus dem Auge, dass das Verhältnis der einzelnen Wohnungseigentümer zueinander nicht zerstört werden soll.
 
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